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Sozialversicherungen im Studium

Wer nach den Sommerferien ein Studium startet, sollte bei den Sozialversicherungen über die Bücher gehen: So zahlen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag auch Studierende AHV-Beiträge – ob erwerbstätig oder nicht. Lassen Sie diese jetzt online prüfen. Und eventuell haben Sie oder Ihr studierendes Kind Anspruch auf Prämienverbilligung oder Ausbildungszulagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der SVA Aargau.