Füttern schadet - Bitte Wildtiere nicht füttern!
Das Füttern von Wildtieren ist im Kanton Aargau offiziell verboten, davon ausgenommen ist das Füttern von Singvögeln im Winter.
Das Füttern von Greifvögeln (Milan, Eulen etc.), Füchsen, Enten, Schwäne etc. ist deshalb nicht zulässig.
Die Tiere hören auf nach natürlicher, artgemässer Nahrung zu suchen. Die einseitige Ernährung bspw. mit Brot liefert nicht die benötigten Nährstoffe und verursacht Mangelerscheinungen und Wachstumsstörungen. Brot verschimmelt zum Teil im Wasser und quillt im Magen der Vögel auf, was sie sehr krank machen kann. Brot enthält einige Inhaltsstoffe, die für Vögel schädlich sind (z.B. Salz und Hefe) und ihnen Verdauungsprobleme bereiten.
Das zusätzliche Nahrungsangebot lockt übermässig viele Wasservögel an. Die Überpopulation führt zu erhöhter Konkurrenz sowie Aggressivität und fördert die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten.
Das Füttern bindet Wasservögeln an bestimmte Orte, was zur Verschmutzung von Wegen und Wiesen führt. Sie werden abhängig, betteln und streiten ums Futter.
Rotmilane sind eigentlich scheu. Weil die Rotmilane aber in den letzten Jahren da und dort gefüttert wurden, haben einzelne Tiere ihre Scheu mehr und mehr verloren.
Die Bevölkerung wird gebeten, keine Essensreste an Wildtiere zu verfüttern. Es ist von grosser Bedeutung, Wildtiere zu respektieren und sie nicht zusätzlich an unsere direkte Anwesenheit zu gewöhnen.
Auf unserer Website finden Sie ausserdem das Merkblatt «Füchse im Wohngebiet».