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Erinnerung Abgabe Steuererklärung 2025

Bitte denken Sie daran, Ihre Steuererklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der Fristen werden im Kanton Aargau für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 35 und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50 erhoben. Die Mahngebühren sind ab 1. Juli 2026 fällig.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung kann direkt online unter www.ag.ch/steuern beantragt werden.