Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
- Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
- Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Es ist erfolgreich integriert.
- Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Website des Staatssekretariates für Migration.