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Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  • Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
  • Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  • Es ist erfolgreich integriert.
  • Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.

Weitere Informationen zu den Bedingungen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Website des Staatssekretariates für Migration.