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Provisorische Steuerrechnung 2026 – Auswirkungen Referendum

Aufgrund des laufenden Referendums liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein definitiver Steuerfuss für das Jahr 2026 vor. Ungeachtet dessen werden Anfang Februar 2026 die provisorischen Steuerrechnungen 2026 versandt. Die provisorischen Steuerrechnungen werden durch das Kantonale Steueramt erstellt; der angewendete Steuerfuss ist darauf jedoch nicht explizit ausgewiesen.

Der Gemeinderat Meisterschwanden hat beschlossen, die provisorischen Steuerrechnungen auf Basis des Steuerfusses 2025 von 60 % zu eröffnen.

Die provisorische Steuerrechnung 2026 setzt sich somit wie folgt zusammen:

  • Gemeindesteuerfuss: 60 % (provisorisch)
  • Kantonssteuerfuss: 103 %*
  • Kirchensteuern:
    reformiert: 16 %
    römisch‑katholisch: 15 %
    christ‑katholisch: 25 %
  • zuzüglich allfälliger Feuerwehrsteuer

* Der Kantonssteuerfuss wurde für das Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr von 111 % auf 103 % gesenkt.

Sollte der Steuerfuss von 70 % an der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 bestätigt werden, informiert der Gemeinderat zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen.

Für Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen die Abteilung Steuern (Tel. 056 676 66 64 oder E-Mail steuern@meisterschwanden.ch) zur Verfügung.