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Feuerwerk

Gemäss § 14 des Polizeireglementes der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg (Repol Lenzburg) ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk ohne Bewilligung nur in der Silvesternacht und am Bundesfeiertag und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen sowie Sprengungen sind bewilligungspflichtig.

Zu beachten sind die allgemein geltenden Sicherheitsmassnahmen. Der Gemeinderat oder die kantonalen Behörden können bei extremer Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk verbieten.

Der Gemeinderat bewilligt keine Feuerwerke. Feuerwerke, welche im öffentlichen Interesse für die Gesamtbevölkerung sind, z.B. Bundesfeier, Dorffest, Jugendfest, können erlaubt werden.

Feuerwerke auf dem Hallwilersee

Bei Feuerwerken auf dem Hallwilersee wird eine nautische Bewilligung des Kantons benötigt. Grundsätzlich werden keine privaten Feuerwerke bewilligt.


Zuständige Abteilung