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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt.

Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
  • Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt CHF 10 für die erste und CHF 5 für jede weitere Seite.

Apostille

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.


Zuständige Abteilung