Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt.
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt CHF 10 für die erste und CHF 5 für jede weitere Seite.
Apostille
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.